Allgemeine Vertragsbedingungen der AutoDirector GmbH für die Miete der Software „MiruSuite“


§ 1 -   Geltung der Vertragsbedingungen

(1)   Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für die Vermietung der Software „MiruSuite“ in allen Produktvarianten durch die

AutoDirector GmbH (im Folgenden: „AutoDirector“)
Fliederweg 8a, 04416 Markkleeberg
Amtsgericht Leipzig - HRB 43709

an den Kunden (im Folgenden: „Besteller“).

(2)   Sonstige Leistungen, wie der Kauf, die - über den Erhalt des vertragsgemäßen Gebrauchs hinausgehende sowie nicht von den begleitenden Leistungen nach § 2 Abs. (2) umfasste - Pflege, die Installation oder die Konfiguration der Vertragssoftware sowie Beratungen und Schulungen sind nicht Gegenstand dieser AGB. Für etwaige weitere Leistungen von AutoDirector gelten weitere Vertragsbedingungen, die über https://mirusuite.de/ aufrufbar sind.

(3)   Es gelten ausschließlich diese AGB, soweit nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Vertragsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn AutoDirector ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 -   Nachweis der Unternehmereigenschaft

(1)   Die Produkte von AutoDirector richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2)   AutoDirector kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Besteller AutoDirector gegenüber seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe seiner UST-ID-Nummer oder durch andere geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Besteller vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 3 -   Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1)   Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die befristete Zurverfügungstellung des Computerprogramms „MiruSuite“ im Objektcode (im Folgenden: „Software“) einschließlich der dazugehörigen Benutzerdokumentation sowie die Einräumung der in § 5 beschriebenen Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit zum in § 8 festgelegten Mietzins.

(2)   Während der Vertragslaufzeit erbringt AutoDirector folgende begleitende Leistungen:

a.     Support (§ 9)

b.     Updates (§ 10)

c.     Entstörung (§ 12)

(3)   Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.

(4)   Die Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus diesen AGB sowie der über die Webseite https://mirusuite.de abrufbaren Produktbeschreibung im Stand zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots durch den Besteller (§ 4 Abs. (1)). Die Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.

(5)   Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

(6)   Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch AutoDirector.

(7)   AutoDirector erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

§ 4 -   Vertragsschluss

(1)   Der Besteller kann die Software sowie die Mietzeit auf der Webseite https://mirusuite.de/ auswählen. Über den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zur Miete der Software ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf die Checkbox „Ich stimme den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Miete der Software MiruSuite zu. Ferner bestätige ich, Unternehmer gem. § 14 BGB zu sein und die Bestellung in Ausübung meiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinem Angebot aufgenommen hat.

(2)   Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig abonnieren“ wird der Besteller auf die Plattform „Stripe“ weitergeleitet. Der Bezahlvorgang erfolgt über Stripe.

(3)   Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch AutoDirector zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von AutoDirector auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Zudem erhält der Besteller mit der Auftragsbestätigung den Aktivierungscode.

(4)   Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Bestellers. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

(5)   AutoDirector liefert die Software nach Vertragsschluss auf einem geeigneten dauerhaften Datenträger (E-Mail) in maschinenlesbarer Form als Objektcode.

(6)   Mit der Miete zusammenhängende Serviceleistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Installation und Parametrisierung der Software, Schulung) können zwischen AutoDirector und dem Besteller gesondert vereinbart werden. Einzelheiten und Preise werden zwischen AutoDirector und dem Besteller in dem jeweiligen Angebot und/oder den weiteren Vertragsdokumenten schriftlich vereinbart.

§ 5 -   Rechte des Bestellers an der Software

(1)   Die Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die AutoDirector dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich AutoDirector zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat AutoDirector entsprechende Verwertungsrechte.

(2)   AutoDirector räumt dem Besteller das einfache, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte Recht ein, die Software in dem in diesen AGB einschließlich des Lizenzscheins eingeräumten Umfang zu nutzen Die Lizenzen sind maschinengebunden. Die Software darf nur auf maximal der Anzahl an Endgeräten gleichzeitig genutzt werden, die der vom Besteller erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen sowie die bestimmungsgemäße Benutzung durch den Besteller. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein.

(3)   Der Besteller ist berechtigt, eine Sicherungskopie der ihm überlassenen Kopie der Software zu erstellen. Der Lizenznehmer hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk von AutoDirector sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Ende der Laufzeit zu löschen.

(4)   Darüber hinaus ist der Besteller ausschließlich dann berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht auf Anfrage des Bestellers durch AutoDirector zugänglich gemacht werden.

(5)   Über die in den Absätzen (3) und (4) genannten Fälle hinaus ist der Besteller nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

(6)   In keinem Fall hat der Besteller das Recht, die überlassene Software oder die gegebenenfalls nach Absatz (3) erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des „Application Service Providing“ oder als „Software as a Service“. Der Besteller teilt AutoDirector unverzüglich mit, wenn er von derartigen Zugriffsversuchen Kenntnis erlangt.

(7)   Überschreitet der Besteller die nach diesen AGB einschließlich des Lizenzscheins eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch AutoDirector, kann AutoDirector den auf die überschreitende Nutzung entfallenden Betrag gemäß der jeweiligen Preis- und Konditionenliste von AutoDirector, die über https://mirusuite.de/ erreichbar ist, verlangen, die Lizenz kündigen oder andere rechtlich zulässige Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Vertragsverletzung zu ergreifen.  Sämtliche AutoDirector gesetzlich und vertraglich zustehenden Rechte bleiben AutoDirector vorbehalten.

(8)   Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.

(9)   Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von AutoDirector, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von AutoDirector. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung von AutoDirector nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach § 15 geheimzuhalten.

(10)An geänderter, erweiterter oder neu erstellter Software erwirbt der Besteller dieselben Rechte wie an der Software. Soweit die neu überlassene Software schon gelieferte Software ersetzt, erlöschen zu den Zeitpunkten, zu welchen die neuen Software nutzbar ist, die an der bisherigen Software überlassenen Rechte.

(11)AutoDirector überprüft nach Lieferung der Software alle zwei Monate den ordnungsgemäßen Einsatz der Software beim Besteller, insbesondere daraufhin, ob der Besteller die Software im Rahmen der von ihm erworbenen Rechte nutzt. Die Überprüfung erfolgt automatisch über eine Re-Aktivierung der Software nach Maßgabe des § 6. Soweit AutoDirector bei der Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl oder eine anderweitige wesentliche Verletzung der vertraglichen Bestimmungen durch den Besteller feststellt, trägt der Besteller die Kosten der Überprüfung. Im Übrigen gilt § 5 Absatz (7).

§ 6 -   Aktivierung

(1)   Die Software oder der Lizenzserver muss auf dem Endgerät aktiviert werden. Die Identifikation erfolgt über den Aktivierungscode, den AutoDirector dem Besteller bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellt und an die E-Mailadresse des Bestellers versendet.

(2)   Zur Aktivierung benötigt der Besteller einen Internetzugang und es werden verschlüsselt gerätespezifische Informationen an den Server von AutoDirector gesendet, damit AutoDirector die gerätegebundene Instanz zuordnen kann.

(3)   Sollte der Besteller über keinen Internetzugang verfügen, stellt AutoDirector Lösungen für eine Offline-Aktivierung bereit. In einem solchen Fall hat der Besteller über seine Bestell-Emailadresse AutoDirector unter support@mirusuite.com zu benachrichtigen.

(4)   Der Besteller kann die Lizenz auf ein neues Endgerät übertragen. In einem solchen Fall hat der Besteller über seine Bestell-Emailadresse AutoDirector unter support@mirusuite.com zu benachrichtigen. AutoDirector löscht in einem solchen Fall innerhalb von drei Tagen den gespeicherten Geräteschlüssel.

§ 7 -   Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1)   Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem AutoDirector durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht leistet oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.

(2)   Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(3)   Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

(4)   Leistungsort von Dienstleistungen ist der Ort, an dem die Dienstleistung zu erbringen ist. Im Übrigen ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von AutoDirector der Leistungsort.

§ 8 -   Mietzins und Fälligkeit

(1)   Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste von AutoDirector, die über https://mirusuite.de/ erreichbar ist.

(2)   Der Mietzins ist im Voraus am Buchungstag sowie monatlich am jeweiligen Kalendertag fällig, der dem ursprünglichen Buchungstag entspricht.

(3)   Die Bezahlung erfolgt über einen der im Bestellprozess angebotenen Zahlungswege.

(4)   Fahrtkosten, Spesen und Zubehör sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (z.B. Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste von AutoDirector in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der aktuell geltenden Listenpreise ist auf 3 % pro Jahr begrenzt.

§ 9 -   Support

(1)   AutoDirector hält montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ - mit Ausnahme von Feiertagen in Sachsen - unter support@mirusuite.com qualifiziertes Personal für Anfragen des Bestellers bereit, um ihn bei Störungen und Fragen zur Bedienung der Software zu unterstützen. Die Betreuung durch einen bestimmten Mitarbeiter von AutoDirector kann nicht verlangt werden. Auf E-Mailanfragen erhält der Besteller eine Antwort durch AutoDirector spätestens am folgenden Werktag.

(2)   Ergänzend zu § 9 Absatz (1) hält AutoDirector für die Produktvariante „MiruSuite AutoCut Pro“ montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr MEZ - mit Ausnahme von Feiertagen in Sachsen - unter support@mirusuite.com qualifiziertes Personal für Anfragen des Bestellers bereit. Auf E-Mailanfragen erhält der Besteller in der Produktvariante „MiruSuite AutoCut Pro“ eine Antwort durch AutoDirector innerhalb von drei Stunden. Zusätzlich hält AutoDirector für die Produktvariante „MiruSuite AutoCut Pro“ montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ - mit Ausnahme von Feiertagen in Sachsen - unter +49 341 6400 638 qualifiziertes Personal für telefonischen Support bereit.

(3)   Sofern keine nach Maßgabe der §§ 12 oder 13 zu beseitigende Störung vorliegt, beantwortet AutoDirector Supportanfragen des Bestellers in angemessener Zeit mit Rücksicht auf Eingangsreihenfolge und Dringlichkeit. Die Lösung des einer Anfrage zugrunde liegenden Problems innerhalb einer bestimmten Zeit kann nicht versprochen werden.

(4)   AutoDirector ist nicht verpflichtet, Anfragen des Bestellers zu beantworten,

a.     die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation zur Software angegebenen Mindest-Systemvoraussetzungen nicht erfüllt sind;

b.     die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der Software und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen, z.B. Virenscanner oder sonstige Security Software;

c.     deren Inhalt der Wunsch des Bestellers ist, in der Software nicht vorhandene und in der Dokumentation zur Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren, z.B. Applikationsentwicklungen oder Benutzerkonfigurationen;

d.     die dadurch entstanden sind, dass der Besteller unzulässige Installationen bzw. Konfigurationen der Software oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat, z.B. beim manuellen Ändern von Dateien;

e.     die den Support von Drittsystemen (Software und Hardware) betreffen, soweit für diese nicht von AutoDirector vertraglich die Verantwortung übernommen wurde;

f.       die den Support von bestellerspezifischen Applikationsanpassungen oder individuelle Erweiterungen betreffen, die nicht von AutoDirector vorgenommen wurden.

§ 10 -  Updates

(1)   AutoDirector wird dem Besteller während der Vertragszeit nach Möglichkeit Updates zur Verfügung stellen. Der Besteller wird rechtzeitig über ein neues Update informiert. Die Installation der Updates erfolgt durch den Besteller.

(2)   Mithilfe der Updates wird die Software kontinuierlich verbessert, der allgemeinen technischen Entwicklung und den Anforderungen der Nutzer angepasst. Nach einem Update können deshalb neue Funktionen der Software zur Verfügung stehen und bisherige Funktionen können sich etwa in ihrem Ablauf oder der Benutzerführung anders darstellen.

(3)   Dem Besteller wird empfohlen, ein Update innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Release gem. Absatz (1) zu installieren. AutoDirector behält sich vor, dem Besteller nach Ablauf dieser Frist zusätzlichen Aufwand bei der Leistungserbringung infolge einer veralteten Version der Software in Rechnung zu stellen.

§ 11 -  Erhaltung der Mietsache/Gewährleistung

(1)   AutoDirector leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software und deren Aufrechterhaltung während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.

(2)   Der Besteller ist verpflichtet, die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

(3)   Der Besteller ist verpflichtet, AutoDirector Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

(4)   Macht der Besteller Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet AutoDirector nach § 13 dieses Vertrages.

(5)   Die Gewährleistung von AutoDirector ist ausgeschlossen, soweit der Besteller ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AutoDirector Änderungen an der Software vornimmt. Änderungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Modifikationen am Quellcode, an den Programmbibliotheken sowie an der Konfiguration der Software. AutoDirector übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die aus solchen Änderungen resultieren.

§ 12 -  Entstörung

(1)   AutoDirector beseitigt Störungen im Zusammenhang mit der Software mit Rücksicht auf ihren Schweregrad, wobei das gleichzeitige Auftreten mehrerer Störungen eine Störung der nächsthöheren Kategorie begründen kann. Hierzu vereinbaren die Vertragsparteien folgende Fehlerklassen und Reaktionszeiten:

a)     Fehlerklasse 1: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller erheblich: AutoDirector beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am selben Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der Arbeitszeit fort. AutoDirector kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.

b)     Fehlerklasse 2: Sonstige Mängel: AutoDirector beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.

(2)   Bei Meinungsverschiedenheit über die Zuordnung eines Fehlers in die Klassen nach Absatz (1) kann der Besteller die Einstufung in eine höhere Fehlerklasse verlangen. Er erstattet AutoDirector den Zusatzaufwand, wenn er nicht nachweist, dass seine Einstufung richtig war.

(3)   Der Besteller meldet Störungen per E-Mail an die E-Mailadresse support@mirusuite.com. Er bemüht sich dabei um eine vorläufige Einstufung der Störung nach den Fehlerklassen des Absatzes (1) im Hinblick auf die befürchteten Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb des Bestellers. Die Meldung muss so genau sein, dass AutoDirector zielgerichtet mit der Entstörung beginnen kann und sollte daher Folgendes beinhalten:

·       Beschreibung der Störungs-Symptome;

·       Zeitpunkt der Störung;

·       Schritte zur Reproduktion der Störung;

·       Screenshots der Anwendung und der Störung;

·       Beschreibung der IT-Systeme des Bestellers;

·       Beschreibung von verwendeter Drittanbietersoftware;

·       Falls erforderlich, Zugangsdaten zu den Systemen des Kunden

(4)   Die Beseitigung einer Störung innerhalb einer bestimmten Zeit kann nicht versprochen werden. Soweit für den Anbieter absehbar ist, dass sich eine kritische oder wesentliche Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt, wird er sich unverzüglich um eine vorübergehende Behelfslösung bemühen und anschließend die Störung so schnell wie möglich beheben.

(5)   Ist die behauptete Störung nicht nachweisbar, nicht reproduzierbar oder dem Anbieter nicht zuzurechnen, behält sich AutoDirector vor, dem Besteller den angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

(6)   Ohne besondere Vereinbarung ist AutoDirector nicht dazu verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf unsachgemäße Bedienung der Software durch den Kunden, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

§ 13 -  Haftung

(1)   AutoDirector leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

a)     AutoDirector haftet unbeschränkt

a.     bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b.     im Umfang einer von AutoDirector übernommenen Garantie,

c.     für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

d.     nach den Vorschriften (und im Umfang) des Produkthaftungsgesetzes sowie

e.     in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

b)     Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet AutoDirector in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Für die leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist die Haftung von AutoDirector ausgeschlossen.

(2)   AutoDirector bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. AutoDirector haftet für den Verlust von Daten bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Absatz (1) lit. b) nur, wenn der Besteller täglich eine Datensicherung durchgeführt hat. Die Haftung für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-Systems des Bestellers vorhandenen Komponenten mit der Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können, ist ausgeschlossen.

(3)   Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von AutoDirector.

§ 14 -  Laufzeit und Kündigung

(1)   Der Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt gemäß § 4 Absatz (3). Er verlängert sich bei Abschluss eines Monatsabonnements jeweils um einen weiteren Vertragsmonat und bei Abschluss eines Jahresabonnements jeweils um ein weiteres Vertragsjahr, sofern keine Partei den Vertrag zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigungserklärung kann über das Online-Portal https://subscription.mirusuite.de abgegeben werden. Es gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste von AutoDirector, die über https://mirusuite.de/ erreichbar ist.

(2)   Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der AutoDirector zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Besteller Nutzungsrechte von AutoDirector dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von AutoDirector hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Soweit der Besteller die Software zu rechtswidrigen Zwecken nutzt, ist eine Abmahnung durch AutoDirector entbehrlich.

(3)   Im Falle einer Kündigung, einer sonstigen Beendigung dieses Vertrages sowie nach Ende der Mietzeit hat der Besteller die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern zu entfernen sowie AutoDirector gegebenenfalls erstellte Sicherungskopien nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.

§ 15 - Geheimhaltung

(1)   Die Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.

(2)   „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

(3)   Von der Geheimhaltungspflicht in Absatz (1) ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,

a.     die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b.     die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c.     die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(4)   Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden ausreichend in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 16 -  Datenschutz

(1)   AutoDirector, ihre Organe und Mitarbeiter werden zur Beachtung des Datenschutzes und zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen demnach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu benutzen. Dies gilt auch, soweit es sich um Daten handelt, die AutoDirector, dem Organ oder dem Mitarbeiter auf Grund ihrer Tätigkeit für Kunden oder Lieferanten zur Kenntnis gelangen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Aufgabenänderung und nach Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bestehen.

(2)   Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3)   AutoDirector verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. AutoDirector darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.

(4)   Die Vertragspartner gehen davon aus, dass AutoDirector keine personenbezogenen Daten aus dem Umkreis des Bestellers kennenlernt. Sollte dies anders werden, wird AutoDirector im Auftrag des Bestellers im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. AutoDirector wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Bestellers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen; die Einschaltung von Subunternehmen in Bereichen, in denen personenbezogene Daten wahrgenommen werden können, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bestellers im Einzelfall. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dann eine Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung abzuschließen

§ 17 -  Schlussbestimmungen

(1)   Änderungen dieser AGB werden dem Besteller spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Bestellers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird AutoDirector in der Anzeige hinweisen. Etwaige individualvertragliche Regelungen zwischen dem Besteller und AutoDirector können über diese AGB-Änderung nicht herbeigeführt werden.

(2)   Der Besteller kann nur mit von AutoDirector schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch AutoDirector an Dritte abtreten.

(3)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(4)   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von AutoDirector.

(5)   Für den Fall, dass der Vertrag zwischen AutoDirector und dem Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - beendet wird, gelten diejenigen Bestimmungen fort, die nach ihrem Sinn und Zweck auch nach Beendigung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen deren Weitergeltung rechtfertigen würden. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Regelungsbereiche dieser AGB:

a.     Regelungen zur Vertraulichkeit und Datenschutz;

b.     Regelungen zur Haftung;

c.     Regelung zur Vergütung und Rechnungsstellung bis zur vollständigen Begleichung noch ausstehender Vergütungen;

d.     Schlussbestimmungen.

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